In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Aarwangen an seiner Sitzung vom 9. September 2024 die Verordnung über das Glockengeläut erlassen hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. August 2024 in Kraft.
Gegen Beschlüsse des Gemeinderates kann, gestützt auf Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG), innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A., erhoben werden.
Der Erlass kann bei den Einwohnerdiensten oder unter www.aarwangen.ch eingesehen werden.
Aarwangen, 9. September 2024
Gemeinderat Aarwangen
Zugehörige Objekte
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Verordnung über das Glockengeläut (PDF, 49.31 kB) | Download | 0 | Verordnung über das Glockengeläut |